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Auch in Baden-Württemberg soll künftig die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung möglich sein. Dem Landtag liegt der Entwurf des Elektronik-Anpassungsgesetzes zur Beratung vor. Sobald dem „Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften zwecks Anpassung an die Erfordernisse der elektronischen Arbeitsweise der Verwaltung“ (=Elektronik-Anpassungsgesetz) zugestimmt wird, könnten Bürger mit der Verwaltung auch elektronisch per E-Mail rechtsverbindlich kommunizieren.
Hier bietet sich das Z1 SecureMail Gateway an. Die „Governikus Edition“ dient als E-Mail-Komponente der virtuellen Poststelle in der Öffentlichen Verwaltung.
Es hat von der bremen online services GmbH & Co. KG (bos KG) das Logo „Governikus kompatibel“ erhalten.
Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften zwecks Anpassung an die Erfordernisse der elektronischen Arbeitsweise der Verwaltung (Elektronik-Anpassungsgesetz)
Die Virtuelle Poststelle ermöglicht damit den Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung nicht nur die Zugangseröffnung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für die Übermittlung elektronischer Dokumente. Sie garantiert auch den sicheren E-Mail-Verkehr zwischen Bürger und Verwaltung, die rechtsverbindliche elektronische Antragsstellung im Rahmen von Verwaltungs- und Fachverfahren sowie die Abwicklung elektronischer Anfragen an Verwaltungen. Ebenfalls über die virtuelle Poststelle wird im BOA die Integration von Verwaltungs- und Fachverfahren, von Formulardiensten für Verwaltungs- und Fachverfahren und die Integration von Bezahlfunktionalitäten für Verwaltungs- und Fachverfahren gesteuert.
Den Zuschlag für den Aufbau eines SMTP-Gateways für die virtuelle Poststelle erhielt im Juli 2005 die Siemens Business Service GmbH & Co OHG, die dazu das ProduktZ1 SecureMail Gateway „Governikus Edition“ der Zertificon Solutions GmbH verwendet. Die Governikus Edition wurde kürzlich von der bremen online services GmbH & Co. KG zertifiziert und erhielt das Logo „Governikus kompatibel“.
Quelle: eGovernment Computing, 11-2005, Rubrik Kommune & Staat
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Deutsche Verwaltungen machen sich fit für eGovernment
In Nordrhein-Westfalen z.B. regelt ein Verwaltungsverfahrensgesetz die elektronische Kommunikation mit dem Bürger. Wenn die Verwaltung eine E-Mail-Adresse angibt, muss diese auch für rechtsverbindliche Kommunikation mit dem Bürger geeignet sein (oder die Verwaltung muss es ausdrücklich ausschließen).Auch in Baden-Württemberg soll künftig die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung möglich sein. Dem Landtag liegt der Entwurf des Elektronik-Anpassungsgesetzes zur Beratung vor. Sobald dem „Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften zwecks Anpassung an die Erfordernisse der elektronischen Arbeitsweise der Verwaltung“ (=Elektronik-Anpassungsgesetz) zugestimmt wird, könnten Bürger mit der Verwaltung auch elektronisch per E-Mail rechtsverbindlich kommunizieren.

Außerdem ist Zertificon Solutions GmbH Partner der bos KG
Quellen:Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften zwecks Anpassung an die Erfordernisse der elektronischen Arbeitsweise der Verwaltung (Elektronik-Anpassungsgesetz)
BOA im Detail - Virtuelle Poststelle steht im Zentrum

Das Fachblatt für IT in der Verwaltung, eGovernment Computing, berichtet über eGovernment in Brandenburg. Es bescheinigt dem Land einen "der vorderen Plätze im deutschen eGovernment" und bezeichnet die starke Ausrichtung auf die Wirtschaft vorbildlich.
Die Virtuelle Poststelle ist die zentrale Infrastrukturkomponente des BOA (Brandenburger Online Amt). Sie gewährleistet die sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Kommunikation zwischen Bürger, Verwaltung und Wirtschaft durch Funktionalitäten wie elektronische Signatur und Verschlüsselung. Und sie stellt Komponenten für den sicheren E-Mail-Verkehr und zentrale Postfachlösungen bereit.Die Virtuelle Poststelle ermöglicht damit den Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung nicht nur die Zugangseröffnung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für die Übermittlung elektronischer Dokumente. Sie garantiert auch den sicheren E-Mail-Verkehr zwischen Bürger und Verwaltung, die rechtsverbindliche elektronische Antragsstellung im Rahmen von Verwaltungs- und Fachverfahren sowie die Abwicklung elektronischer Anfragen an Verwaltungen. Ebenfalls über die virtuelle Poststelle wird im BOA die Integration von Verwaltungs- und Fachverfahren, von Formulardiensten für Verwaltungs- und Fachverfahren und die Integration von Bezahlfunktionalitäten für Verwaltungs- und Fachverfahren gesteuert.
Den Zuschlag für den Aufbau eines SMTP-Gateways für die virtuelle Poststelle erhielt im Juli 2005 die Siemens Business Service GmbH & Co OHG, die dazu das Produkt
Quelle: eGovernment Computing, 11-2005, Rubrik Kommune & Staat











